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   VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08   

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VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08 (https://dejure.org/2011,11462)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 A 282.08 (https://dejure.org/2011,11462)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 A 282.08 (https://dejure.org/2011,11462)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Unter Ersatzschulen im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG sind diejenigen Schulen in freier Trägerschaft zu verstehen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (so das Bundesverfassungsgericht in st. Rspr., etwa BVerfGE 27, 195, 201 f. und 105, 20, 24).

    Ausgehend von der Zielsetzung des Genehmigungserfordernisses des § 4 Abs. 2 PrivSchG, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (so BVerfGE 27, 195, 203 im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Orientiert sich der Gesetzgeber bei der ihm obliegenden Ausgestaltung des Konzeptes der Bezuschussung von Privatschulen an den Kosten des öffentlichen Schulwesens, so ist das nicht zu beanstanden, da die Ersatzschulen nicht beanspruchen können, eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen zu erhalten (BVerfGE 75, 40 [68], BVerfGE 90, 107).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Orientiert sich der Gesetzgeber bei der ihm obliegenden Ausgestaltung des Konzeptes der Bezuschussung von Privatschulen an den Kosten des öffentlichen Schulwesens, so ist das nicht zu beanstanden, da die Ersatzschulen nicht beanspruchen können, eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen zu erhalten (BVerfGE 75, 40 [68], BVerfGE 90, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Aus dem Urteil des VGH Mannheim vom 14. Juli 2010 (9 S 2207/09, zitiert nach juris) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem - auch in späteren Entscheidungen in Bezug genommenen - Urteil vom 11. März 1966 ( VII C 194.64, BVerwGE 23, 347) dazu im Wesentlichen ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    (5) Ohne Erfolg verweist der Kläger zum Beleg der Gleichwertigkeit der Klassenstufen 11 und 12 der Emil Molt Schule mit den entsprechenden Klassenstufen der gymnasialen Oberstufe auf einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Januar 2003 (NVwZ-RR 2003, 433 ff.); denn die dort getroffene Entscheidung, dass die Mittelstufe der Freien Waldorfschule der Mittelstufe einer öffentlichen integrierten Gesamtschule entspreche, gibt für die hier zu beantwortende Frage nichts her.".
  • VG Berlin, 01.07.2004 - 3 A 12.02

    Keinen höheren Zuschuss für Emil Molt Schule

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Durch rechtskräftiges Urteil vom 1. Juli 2004 (VG 3 A 12.02) hat die Kammer zu der für die Berechnung des Privatschulzuschusses, der auch nach der seinerzeit geltenden Rechtsgrundlage (§ 8 des Privatschulgesetzes) anhand der Personalkosten der jeweils entsprechenden öffentlichen Schule zu ermitteln war, maßgeblichen Frage, welche Schüler-Lehrer-Relation für die Klassenstufen 11 und 12 einer Waldorfschule zugrundegelegt werden dürfe, entschieden:.
  • VG Aachen, 13.02.2009 - 9 K 959/08

    Anspruch auf Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife;

    Auszug aus VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
    Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 13. Februar 2009 ( 9 K 959/08, zitiert nach juris) entschieden, dass ungeachtet der Frage, ob für die an einer Waldorfschule eingerichtete Jahrgangsstufe 13 eine Vergleichbarkeit mit der Jahrgangsstufe 13 an Gymnasien oder Gesamtschulen besteht, jedenfalls eine Gleichstellung des Bildungsganges bis zur Klasse 12 an Waldorfschulen mit dem bis zur Jahrgangsstufe 12 an Gymnasien oder Gesamtschulen ausscheide, weil für Waldorfschulen unterhalb der Jahrgangsstufe 13 den Bestimmungen über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe vergleichbare Regelungen fehlen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2013 - 3 B 42.11

    Keine zusätzlichen Privatschulzuschüsse für die 11. und 12. Jahrgangsstufe der

    Gegen den Bescheid vom 16. Juni 2008 hat der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage erhoben (VG 3 A 282.08).
  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14

    Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule

    Nach dem pädagogischen Konzept der ...schule, das allgemein für alle ...schulen weltweit gilt und in Deutschland an allen Schulen umgesetzt wird, dauert der Besuch der ...schule regelmäßig zwölf Jahre, wird am Ende dieser zwölf Jahre abgeschlossen und die Schule dokumentiert dies mit ihrem Abschlusszeugnis (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.10.2011 - 3 A 282.08 -, juris).
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